SVEN
CHRISTMANN

Ich möchte mich bei Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger, für Ihr Vertrauen bedanken!

03.05.2024

 

Lieber Bürgerinnen, liebe Bürger,

 

ich möchte mich zuerst herzlich dafür bedanken, dass die Anzahl von unterstützenden Nachrichten wesentlich höher ist als derer, welche mich aufgrund der doch sehr einseitigen Berichterstattung vorverurteilen.

 

Es ist mir verständlich, dass diese Art der Berichterstattung für Unruhe sorgt und möchte hier nochmals darauf eingehen, um damit Ihrem völlig verständlichen und berechtigten Bedürfnis nach Information Sorge zu tragen.

 

Am liebsten würde ich Ihnen den Gesamtvorgang im Detail schildern, was mir jedoch aus verfahrensrechtlichen Gründen untersagt ist. Dass das laufende Verfahren von Staatsanwaltschaft und Gericht, bis zur Offenlegung der Presse, nicht öffentlich gemacht wurde, dient zum Schutz aller Beteiligten und deren Familien, sowie dem Ansehen der betroffenen Dienststellen. Grund: Es gilt bis zu einem Urteil des Gerichts die Unschuldsvermutung.

 

Einige fordern jetzt von mir, ich hätte falsche Anschuldigungen über mich öffentlich machen sollen, obwohl ich genau weiß, dass ich unschuldig bin.

 

Obwohl ich wahlrechtlich während meiner Kandidatur zum Bürgermeisteramt nicht verpflichtet war, hierüber Auskunft zu geben, habe ich trotzdem soweit es mir rechtlich möglich war, auf Gerüchte reagiert und konkrete Fragen erklärend und wahrheitsgemäß beantwortet. Von einer Lüge meinerseits kann daher in keiner Weise gesprochen werden.

 

Ferner habe ich alle Voraussetzungen für eine Wählbarkeit zum Bürgermeister gemäß §46 Gemeindeordnung vollständig erfüllt.

 

Um es nochmals in aller Deutlichkeit festzuhalten: Ich habe mich nicht bestechen lassen!

 

Gewählt wurde ich trotz aller Gerüchte wegen meinen Qualifikationen, zielführenden Ideen und Visionen, wie wir Alpirsbach gemeinsam in eine bessere Zukunft bringen können. Dafür bin ich bereit einzustehen und Verantwortung für alle in Alpirsbach lebenden und arbeitenden Menschen zu tragen. Diesem Vorhaben würde ich nun gerne meine Prioritäten und gesamte persönliche Energie schenken und die Vorverurteilungen hinter mir lassen.

 


Ich bin für Sie da!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Sven Christmann

 

 


 

02.05.2024:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

bezugnehmend auf die Berichterstattung der Presse vom heutigen Tage in der Stuttgarter Zeitung und im Schwarzwälder Boten kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

 

Ich habe zu keinem Zeitpunkt bestritten, dass ich – neben anderen Personen – in ein Ermittlungsverfahren einbezogen bin. Den Kern dieses Verfahrens, nämlich die Frage, ob ein Beschaffungsverfahren aus dem Jahr 2019 vorschriftsgemäß abgelaufen ist oder ob es dabei zu pflichtwidrigen Entscheidungen gekommen ist, habe ich ebenfalls erläutert.

 

Dementiert habe ich die Vorwürfe, dass ich suspendiert sei, meine beamtenrechtlichen Stellungen verloren habe oder ich „unehrenhaft“ von der Polizei entlassen worden sei, weil dies nicht den Tatsachen entspricht.

 

Aufkommende Fragen diesbezüglich habe ich, sei es im persönlichen Gespräch oder schriftlich und auch auf meinem Social-Media-Account, stets wahrheitsgemäß beantwortet.

 

Richtig ist, dass die Staatsanwaltschaft Pforzheim beim Landgericht Karlsruhe – auswärtige Strafkammern Pforzheim – eine Anklageschrift wegen dem Vorwurf der Bestechlichkeit erhoben hat. Richtig ist aber auch, dass sie dies getan hat, ohne mir und den anderen beschuldigten Personen vor Erhebung der Anklageschrift vollständige Einsicht in die Ermittlungsakten zu geben und mir dadurch die Möglichkeit verwehrt wurde, zu den Vorwürfen im Ermittlungsverfahren Stellung zu nehmen. Es ist üblich, dass eine Einlassung zu dem Tatvorwurf erst nach der Gewährung vollständiger Akteneinsicht erfolgt. Dies hat die Staatsanwaltschaft durch ihr vorschnelles Handeln verhindert. Nachdem das Landgericht im April vergangenen Jahres schließlich vollständige Akteneinsicht in die amtlichen Ermittlungsakten gewährt hat, habe ich eine umfangreiche Stellungnahme zu den Vorwürfen abgegeben, den Sachverhalt aus meiner Sicht dargestellt und Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens erhoben. Seither hat das Landgericht über die Zulassung der Anklageschrift und die Eröffnung des Hauptverfahrens nicht entschieden.

 

Mir ist es wichtig klarzustellen, dass es völlig richtig ist, möglichen Verstößen intensiv nachzugehen und im Sinne der rechtmäßigen Wahrheitsfindung den tatsächlichen Hergang genauestens festzustellen. Denn nur so lassen sich Vorwürfe tatsächlich bestätigen oder eben zweifelsfrei widerlegen.

 

Was meinen eigenen Beitrag zum gesamten Beschaffungsvorgang anbelangt, habe ich ein reines Gewissen und bin restlos davon überzeugt, dass ich stets pflichtgemäß gehandelt habe. Und ich gehe ebenso fest davon aus, dass dies auch zweifelsfrei festgestellt werden wird.

 

Solange nicht abschließend festgestellt wurde, ob tatsächlich pflichtwidrige Entscheidungen getroffen wurden und gegebenenfalls durch wen, sind voreilige Schlüsse darauf nicht angebracht. Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, muss aber dennoch betont werden: Wie für jeden Beschuldigten, gilt auch für mich die Unschuldsvermutung. Der Umstand, dass etwas geklärt werden muss, macht niemanden zu einem schlechten Menschen oder schlechten Bürgermeister.

 

Mir Chuzpe vorzuwerfen, halte ich nicht für angebracht. Meine Erfahrung aus rund 30 Jahren im behördlichen Dienst ist, dass hoheitliche Tätigkeiten und Positionen mit großer Verantwortung oder mit Nähe zu politischen Ämtern eine erhöhte Gefahr mit sich bringen, in derartige unangenehme und belastende Situationen zu geraten. Es erfordert eine hohe Krisenfestigkeit und Resilienz, diese Situationen auszuhalten, insbesondere wenn man der Überzeugung ist, pflichtgemäß und rechtmäßig gehandelt zu haben und auf eine entsprechende Feststellung auch lange Zeit gezwungen ist, zu warten. So eine Situation, die sich über Jahre erstreckt, ist auch für das familiäre Umfeld eine große Belastung. Wir wünschen uns alle, dass durch die Justiz schnell Klarheit geschaffen wird.

 

Ich kann mir vorstellen, dass Sie über den Umstand eines offenen Strafverfahrens bei einem Bürgermeister gegebenenfalls beunruhigt sind, insbesondere nach einer auf Publicity ausgerichteten Berichterstattung.

 

Sie können versichert sein, dass ich mein Amt als Bürgermeister pflichtbewusst für die Bürgerinnen und Bürger sowie die kommunalen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Alpirsbach ausüben werde. Und mit meinem Namen und meiner Person in guten wie auch in schlechten Zeiten für Ihre Belange gerade stehe.

 

Ihr

 

Sven Christmann

Alter: 48 Jahre
Aufgewachsen in: Alpirsbach
Wohnhaft in: Empfingen

 

Wohnsitz in Alpirsbach vorstellbar?
Ja klar!

 

Fraktion: Parteilos

 

Beruf und Ausbildung:
Polizeihauptkommissar
Dipl. Verwaltungswirt (FH)
Geprüfter Wirtschaftsfachwirt (IHK)

 

Familie und Freunde: Sehr wichtig

Erster Vorstand der IPA Freudenstadt e.V. (seit 2019)

  • Führungserfahrung
  • Verwaltungserfahrung
  • Projekterfahrung
  • Entscheidungsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Kritikfähigkeit
  • Gut vernetzt

„Gemeinsam die Zukunft gestalten. Für Alpirsbach.“

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